Die Kreishandwerkerschaft Calw
Wer wir sind und was wir tun:
Die Kreishandwerkerschaft hat nach Bestätigung ihrer Satzung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch die im Territorium, in der Regel auf Kreisebene, ansässige Innungen gebildet. Des weiteren können kreisübergreifende Innungen Mitglied der Kreishandwerkerschaft sein. Dies ist besonders für solche Gewerke zutreffend, bei denen sich nur wenige Betrieb im einzelnen Territorium befinden und demzufolge eine Innungsbildung nur über mehrere Kreise möglich ist. |
Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz Handwerksordnung genannt, zu finden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Kreishandwerkerschaft entsprechend der gesetzlichen Grundlage sowie ihrer Satzung folgende Aufgaben zu erfüllen:
In Umsetzung dieser gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben ergeben sich damit unter anderem Leistungen die die Kreishandwerkerschaft den Mitgliedsbetrieben der Innungen und teilweise im Auftrag der Handwerkskammer allen im Bezirk der Kreishandwerkerschaft ansässigen Handwerkern anbietet. |