Kreishandwerkerschaft Calw

Ausbildungsberufe:

Stand Z4

Kreishandwerkerschaft Calw

Lederst. 43
75365 Calw

www.handwerk-calw.de

Die Kreishandwerkerschaft Calw

Wer wir sind und was wir tun:

Die Kreishandwerkerschaft hat nach Bestätigung ihrer Satzung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch die im Territorium, in der Regel auf Kreisebene, ansässige Innungen gebildet. Des weiteren können kreisübergreifende Innungen Mitglied der Kreishandwerkerschaft sein. Dies ist besonders für solche Gewerke zutreffend, bei denen sich nur wenige Betrieb im einzelnen Territorium befinden und demzufolge eine Innungsbildung nur über mehrere Kreise möglich ist.

Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz Handwerksordnung genannt, zu finden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Kreishandwerkerschaft entsprechend der gesetzlichen Grundlage sowie ihrer Satzung folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnung ihres Bezirkes wahrzunehmen.
  2. Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
  3. Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen.
  4. Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und handwerksähnlichen Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
  5. Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen Umzusetzen.

In Umsetzung dieser gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben ergeben sich damit unter anderem Leistungen die die Kreishandwerkerschaft den Mitgliedsbetrieben der Innungen und teilweise im Auftrag der Handwerkskammer allen im Bezirk der Kreishandwerkerschaft ansässigen Handwerkern anbietet.