Teilnahmebedingungen und AGB zum Dienstleistungsvertrag  

Veranstalter, Leistungszeitraum, Veranstaltungsort 

Veranstalter ist die Stadt Calw, Marktplatz 9, 75365 vertreten durch ihren Oberbürgermeister Florian Kling, im folgenden Veranstalter genannt. Dienstleister und damit zuständig für Konzeption, Planung und Durchführung der Veranstaltung ist die Kunicom PR-Manufaktur, Michael Kunert, Talstr. 25, 75365 Calw. Der Leistungszeitraum beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Ausstelleranmeldung und endet mit der durchgeführten Veranstaltung laut Ausstelleranmeldung. 

Stornierung, Kosten bei Rücktritt und/oder Nichtteilnahme durch den Aussteller 

Im Falle einer Stornierung oder durch Rücktritt nach Vertragsannahme ist eine Aufwandsentschädigung wie folgt zu zahlen: 

  • bis 5 Monate vor dem Veranstaltungstermin in Höhe von 30% des Gesamtbetrages aus der Ausstelleranmeldung 
  • bis 3 Monate vor dem Messetermin in Höhe von 60% des Gesamtbetrages aus der Ausstelleranmeldung 
  • bis 2 Monate vor dem Messetermin in Höhe von 90% des Gesamtbetrages aus der Ausstelleranmeldung

Die vorgenannte Pauschale gilt als vereinbart und kann nicht durch Einwand verringert werden. Aussteller, die Ihren Stand nicht bis spätestens 9:00 Uhr  am Veranstaltungstag bezogen haben, verlieren Ihren Anspruch auf den gebuchten Stand, der Veranstalter kann diesen anderweitig vergeben. Bei Stornierung innerhalb 2 Monaten vor Veranstaltungstermin ist der volle Rechnungsbetrag unabhängig von einer Weitervermietung fällig. 

Die genannten Preise sind Nettopreise. Soweit die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist diese zusätzlich zu berechnen. 

Standgrößen, Auf- und Abbau 

Die Mindeststandgröße beträgt 3 x 2m. Die Standkosten werden nach dem genauen Aufmaß der zugeteilten Standfläche berechnet. Standaufbau und Gestaltung müssen unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Vorschriften erfolgen. Diese Bestimmungen gelten sowohl für firmeneigene Standgestalter als auch Dienstleister, Dekorateure sowie für alle Personen, soweit sie im Auftrag des Ausstellers oder auf dessen Rechnung im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Gestaltung des Standes tätig werden. Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die Aufbauhöhe ist auf maximal 2,5 m festgelegt. Abweichende Aufbauhöhen sind durch den Veranstalter oder seinen Vertreter zu genehmigen. Der Veranstalter vereinbart mit den einzelnen Standbetreiber Zeitfenster für den Auf- und Abbau, da die Zufahrt zur Hallen sehr eng ist und ein Versperren der Wege durch geparkte Fahrzeuge vermieden werden muss. 

Der Aussteller hat sich nach Eintreffen in der Halle bei der Messeleitung zu melden und darf erst anschließend mit dem Aufbau beginnen Der Aussteller ist verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich zusätzlich geforderte Informationen zum Messestand vorzulegen. Die Arbeiten für den Standaufbau müssen eine Stunde vor Messebeginn abgeschlossen sein. Mit dem Abbau darf erst nach Messeende (oder auf Genehmigung des Veranstalters) begonnen werden. Gegenstände, Standausstattung, Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Eine Prüfpflicht der Einhaltung sonstiger Vorschriften besteht für den Veranstalter nicht. Sofern ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften entdeckt wird, kann der Veranstalter dem Aussteller die Teilnahme an der Messe verweigern.

Bildrechte 

Foto und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, von Messeteilnehmern, Messeständen sowie ausgestellten Exponaten durch den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen sind zulässig und dürfen in Medienveröffentlichungen und für messebezogene Eigenwerbung verwendet werden. Die Zustimmung durch den Aussteller wird mit der Ausstelleranmeldung ausdrücklich erklärt. 

Werbung 

Folgende Regeln sind in Bezug auf Werbemaßnahmen vor Ort zu berücksichtigen. 

  • Eigene Werbemittel dürfen nur innerhalb des eigenen Messestandes ausgeteilt werden. 
  • Akustische Vorführungen müssen genehmigt sein und dürfen nicht unangemeldet durchgeführt werden. 
  • Es darf keine Art der Vorführungen in den Gängen stattfinden. 

Anmeldung / Verlegung 

Ihren Wunsch, an der Top Job Calw teilzunehmen, erklären Sie verbindlich durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars und/oder durch Absenden der auf der Website zur Verfügung gestellten Online-Buchungsfunktion. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars bzw. durch Ausfüllen und Absenden der Online-Buchungsfunktion werden die aktuell gültigen Teilnahmebedingungen, (siehe www.topjob-calw.de) – AGB –, als Vertragsbestandteil anerkannt. Es gilt ein 14-tägiges Zahlungsziel als vereinbart. Die Angaben auf diesem Formular bzw. der vom Veranstalter vorgegebenen anderen Online-Buchungsmöglichkeiten werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist für Sie bindend, sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden, insbesondere stellen Platzierungswünsche keine Bedingung für die Teilnahme dar. Der Veranstalter kann den Zeitpunkt und den Ort der Veranstaltung bei zu geringer Buchungszahl bzw. aus wichtigem Grund, wie eine Pandemie oder aber auch die technische Nichtdurchführbarkeit, verlegen. Auch die Möglichkeit einer mehrmaligen Verlegung des Termins, aus vorgenannten Gründen, ist hiermit ausdrücklich vereinbart. Hieraus resultiert kein Kündigungsanspruch, Rücktrittsanspruch oder ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung der Anmeldung. 

Bei Buchung innerhalb von 7 Wochen vor dem Veranstaltungstermin erlischt der Anspruch auf sämtliche Nebenleistungen. 

Zulassung 

Über Ihre Teilnahme entscheidet der Veranstalter nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen bei dem Veranstalter vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldeformulare ein, die dem Anforderungsprofil entsprechen, als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet der Veranstalter über die Zulassung nach freiem Ermessen. 

Sonstige Kosten 

Nach Zulassung erhalten Sie eine Rechnung über den Teilnahmepreis und die sonstigen Kosten. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettofestpreise zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer. Die fristgerechte Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 6 % über den Basiszinssatz fällig. Falls dem Veranstalter ein höherer Schaden entsteht, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Kündigung des Vertrages in Mahnstufe 1 ist der gesamte Rechnungsbetrag unabhängig von der Durchführung der Veranstaltung fällig. Für den Veranstalter besteht für dessen Forderung aus der Vermietung der Standflächen ein Pfandrecht an den von Ihnen eingebrachten Sachen. 

Hausrecht 

Der Veranstalter übt innerhalb des Veranstaltungsgeländes das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, einen Stand schließen oder räumen zu lassen. 

Haftung 

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für ein eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Person befinden. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, derer Sie sich zur Erfüllung Ihrer Pflichten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen. Die Technischen Richtlinien sowie die Informationen aus Rundschreiben des Veranstalters über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind zu beachten. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Veranstalter herleiten. 

Mündliche Vereinbarungen 

Mündliche Vereinbarungen, die über diesen Vertragsrahmen hinausgehen, gelten nicht. Alle Vereinbarungen unterliegen der Schriftform. 

Gerichtsstand / Anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist, soweit es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Calw. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist deutsches Recht maßgebend. 

Schlussbestimmungen 

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder dem Absenden der Online-Buchung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters – AGB sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst.